Kirchen (Sieg) ist eine Stadt an der oberen Sieg und anerkannter Luftkurort im südwestlichen Teil des Siegerlandes im Landkreis Altenkirchen in Rheinland-Pfalz, an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8380 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57548
Vorwahl
02741
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Evangelische Kirche im Rheinland
Kirchstraße 4
57078 Siegen
2. Katholisches Stadtdekanat Siegen
Markt 25
57072 Siegen
3. Gemeindezentrum der Freien evangelischen Gemeinde
Mühlenthalstraße 4
57076 Siegen
Gemeinde Kirchen (Sieg) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird in einem beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Das Bebauungsplanverfahren für den Bereich „Auf der Ehrenwiese“ in Brachbach wurde aufgehoben und stattdessen eine Planung mittels einer Ergänzungssatzung angestrebt. Diese Ergänzungssatzung dient dem Ziel, einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen und damit 3-4 Bauplätze zur Abrundung der Ortsrandlage zu schaffen. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen informieren.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.